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Autobahnmaut für Fahrzeuge über 3,5t tzGM

Verfasst: 26.10.2024, 08:38
von Sedus77
Hallo Gemeinde,

wie geht ihr mit dem Thema Maut um? Ablastung hilft nicht, da die technisch zulässige Gesamtmasse zählt. Handwerkerausnahme ist begrenzt auf eine geschlossene Liste von Berufen. Also bleibt nur zahlen? Jede Fahrt melden oder tatsächlich der Einbau einer OBU? Wie sind eure Gedanken dazu?

Re: Autobahnmaut für Fahrzeuge über 3,5t tzGM

Verfasst: 27.10.2024, 10:06
von saschbo
Mautpflichtige Fahrzeuge
Mautpflichtig sind gemäß der Definition im § 1 Absatz 1 Satz 2 Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, die

für den Güterkraftverkehr bestimmt sind (1. Alternative) oder
für den Güterkraftverkehr verwendet werden
(2. Alternative)
und deren technisch zulässige Gesamtmasse mehr als 3,5 t beträgt.

Quelle: https://www.balm.bund.de/DE/Themen/Lkw- ... -maut.html

Re: Autobahnmaut für Fahrzeuge über 3,5t tzGM

Verfasst: 06.12.2024, 11:52
von Sedus77
Hallo Sascha,

die Definition ist mir klar. Jedoch ist mir nicht klar ob hier alleine der Eintrag in der Zulassung schon das auslösende Kriterium ist. Mein H1 ist laut Zulassung "LKW geschlossener Kasten" reicht dieser Eintrag aus, damit eine Bestimmung des Fahrzeuges für den Güterkraftverkehr erreicht wird?

Oder anders gefragt... zahlt jemand Maut für seinen H1?

Re: Autobahnmaut für Fahrzeuge über 3,5t tzGM

Verfasst: 07.12.2024, 21:45
von Junge
Hallo,
bekommt Jemand Strafe für Maut nicht bezahlen?