Die ursprünglich für Januar 2011 geplante Einführung kann wegen Änderung der Pläne nicht mehr eingehalten werden. Nunmehr plant Bundesfinanzminister Schäuble, an der vollen Kfz-Steuer für jedes über das Wechselkennzeichen versicherte Fahrzeug festzuhalten. Anderenfalls käme es zu enormen Ausfällen an Steuereinnahmen. Sofern sich Schäuble durchsetzt, wäre ein steuerlicher Vorteil nicht gegeben. Logisch jedenfalls wäre es, nur für ein Fahrzeug Steuern zu zahlen, da man ohnehin -bedingt durch das Wechselkennzeichen- nur ein Fahrzeug in Betrieb hat. Hier besteht also noch Klärungsbedarf.
„Wenn ich jeweils nur mit einem meiner drei Autos fahren kann – wieso soll ich dann für alle drei Steueren zahlen?“, fragt ADAC-Jurist Markus Schäpe.
Was die Versicherungsbeiträge angeht, soll das Wechselkennzeichen doch finanzielle Vorteile bringen. Insoweit sieht der Police-Entwurf des ADAC vor, nicht für alle mit einem Wechselkennzeichen versehenen Fahrzeuge sondern nur für das Fahrzeug mit der höchsten Typklasse Versicherungsbeiträge zu verlangen. Dies ist zumindest für die Kfz-Haftpflichtversicherung geplant.
Und warum das Ganze?
Dass sich der Gesetzgeber etwas so augenscheinlich Praktisches ausdenkt, ist indes nicht reiner Menschenfreundlichkeit geschuldet, sondern hat – wie könnte es anders sein – handfeste monetäre Gründe. Die Beteiligten spekulieren auf zusätzliche Fahrzeugverkäufe, wenn durch das Kennzeichen die laufenden Betriebskosten des kleinen Fuhrparks gesenkt werden können.
