Verkauf rechtswiedrig?
Verfasst: 13.07.2011, 15:03
Hallo,
hätte mal ne frage an euch vill. kennt sich unter euch jemand aus:-)
Ich hatte mein H2 am 03.2007 gekauft bzw ausgeliefert bekommen von usautosales.de also ein Autohändler. Musste jedoch davor einige Wochen warten da es verschifft werden musste und ich zusätzlich bei ihm Neue 24 Zoll Felgen extra dazu gekauft habe. Der Verkäufer sagte mir wenn der wagen da ist baut er die von mir erwünschte Gasanlage ein und Montiert die Felgen und macht am ende noch die Tüv abnahme samt Papierkram ect so das es fahrbereit und zugelassen ist.
So am 07.03.2007 bin ich hochgefahren hab mein Kv unterschrieben Bar bezahlt kurze einweisung bekommen über das Fahrzeug und bin dann auch schon mit meinen Kollegen wieder abgezischt richtung heimatstadt Stuttgart.
Da ich mich überhaupt nicht auskenn was wie wo im Fahrzeugschein sein muss ging ich davon aus das alles seiner richtigkeit entspricht. Da ich aber Getriebe probleme hatte mit mein H2 ging es bis vor das Gericht ( 3x Getriebe Schaden --Geld zurück verlangt ---jedoch austausch Wagen bekommen) und habe am ende ein besseren H2 ausgeliefert bekommen.
Also es gab praktisch ein wandel. Das fahrzeug wurde hier her gebracht nach stg zu einer werkstatt mein anwalt war vor ort und hat den Tausch vollzogen und ich habe aber davor abgemacht das ich die Felgen von meinem alten h2 behalten werde da ich diese zu beweissicherung brauch da ich es separat eingeklagt hatte da das Chrom abblätter, wurden diese dann auf das andere fahrzeug vor ort montiert.
Mein H2 hat der Schlepper mitgenommen und ich bin mit dem neuen h2 vom Hof weggefahren alles schön und gut.
Dann dachte ich ja nun der Verkäufer hat ja die Felgen eingtragen damals, und ich habe gar keine Papiere über die Felgen. Somit nahm ich mein alten Fahrzeugschein vom ersten h2 und vom neuen h2 bin zum Amt und habe gefragt ob die es umschreiben können, den auf dem alten war es eingetragen. Dann sagt die nette Dame hier sind keine Felgen eingetragen sondern nur Reifen. So war ich Stinksauer den ich dachte die waren eingetragen. Zwischenzeitlich ging das Verfahren so aus das ich für die Chromfelgen kein Geld ausbezahlt bekam aus dem grund,, ja sie haben ein neueres Fahrzeug bekommen wir haben ihnen nicht gesagt das sie ihre alten Felgen behalten sollen, den auf dem neueren Fahrzeug was sie bekommen haben waren schliesslich auch Felgen drauf dann hätten sie diese behalten wen ihre chromfelgen kaput waren'' somit wurde es abgeschlossen.
Jetzt die Frage: Darf dieser Autohändler überhaupt so in dem zsutand mir das Fahrzeug übergeben mit Chromfelgen die er garnicht eingetragen lassen hat, somit der Wagen keine STvz hat und ganricht bewegt werden darf und mich vom hof fahren lässt? Kann ich ihn nicht jetzt noch anklagen, sind zwar 4 jahre her aber ich dacht die sind eingetragen erst nach dem das 2. fahrzeug kam bin ich drauf aufmerksam geowrden und hab nichs gemacht da ich ja das verfahren hatte wegen dem felgen das ich diese vill. doch zurück geben kann.
hätte mal ne frage an euch vill. kennt sich unter euch jemand aus:-)
Ich hatte mein H2 am 03.2007 gekauft bzw ausgeliefert bekommen von usautosales.de also ein Autohändler. Musste jedoch davor einige Wochen warten da es verschifft werden musste und ich zusätzlich bei ihm Neue 24 Zoll Felgen extra dazu gekauft habe. Der Verkäufer sagte mir wenn der wagen da ist baut er die von mir erwünschte Gasanlage ein und Montiert die Felgen und macht am ende noch die Tüv abnahme samt Papierkram ect so das es fahrbereit und zugelassen ist.
So am 07.03.2007 bin ich hochgefahren hab mein Kv unterschrieben Bar bezahlt kurze einweisung bekommen über das Fahrzeug und bin dann auch schon mit meinen Kollegen wieder abgezischt richtung heimatstadt Stuttgart.
Da ich mich überhaupt nicht auskenn was wie wo im Fahrzeugschein sein muss ging ich davon aus das alles seiner richtigkeit entspricht. Da ich aber Getriebe probleme hatte mit mein H2 ging es bis vor das Gericht ( 3x Getriebe Schaden --Geld zurück verlangt ---jedoch austausch Wagen bekommen) und habe am ende ein besseren H2 ausgeliefert bekommen.
Also es gab praktisch ein wandel. Das fahrzeug wurde hier her gebracht nach stg zu einer werkstatt mein anwalt war vor ort und hat den Tausch vollzogen und ich habe aber davor abgemacht das ich die Felgen von meinem alten h2 behalten werde da ich diese zu beweissicherung brauch da ich es separat eingeklagt hatte da das Chrom abblätter, wurden diese dann auf das andere fahrzeug vor ort montiert.
Mein H2 hat der Schlepper mitgenommen und ich bin mit dem neuen h2 vom Hof weggefahren alles schön und gut.
Dann dachte ich ja nun der Verkäufer hat ja die Felgen eingtragen damals, und ich habe gar keine Papiere über die Felgen. Somit nahm ich mein alten Fahrzeugschein vom ersten h2 und vom neuen h2 bin zum Amt und habe gefragt ob die es umschreiben können, den auf dem alten war es eingetragen. Dann sagt die nette Dame hier sind keine Felgen eingetragen sondern nur Reifen. So war ich Stinksauer den ich dachte die waren eingetragen. Zwischenzeitlich ging das Verfahren so aus das ich für die Chromfelgen kein Geld ausbezahlt bekam aus dem grund,, ja sie haben ein neueres Fahrzeug bekommen wir haben ihnen nicht gesagt das sie ihre alten Felgen behalten sollen, den auf dem neueren Fahrzeug was sie bekommen haben waren schliesslich auch Felgen drauf dann hätten sie diese behalten wen ihre chromfelgen kaput waren'' somit wurde es abgeschlossen.
Jetzt die Frage: Darf dieser Autohändler überhaupt so in dem zsutand mir das Fahrzeug übergeben mit Chromfelgen die er garnicht eingetragen lassen hat, somit der Wagen keine STvz hat und ganricht bewegt werden darf und mich vom hof fahren lässt? Kann ich ihn nicht jetzt noch anklagen, sind zwar 4 jahre her aber ich dacht die sind eingetragen erst nach dem das 2. fahrzeug kam bin ich drauf aufmerksam geowrden und hab nichs gemacht da ich ja das verfahren hatte wegen dem felgen das ich diese vill. doch zurück geben kann.