Sigi hat geschrieben: In den 23 Jahren wo ich als selbständiger Handwerker mit meinem Anhänger unterwegs war wollte ein Polizist bei einer Kontrolle noch nie von mir einen Fahrtenschreiber sehen. Die Fahrtenschreiberscheiben wäre aber das erste was ein Polizist bei einer Verkehrskontrolle kontrollieren würde wenn ich einen Fahrtenschreiber haben müstte.
@Sigi / Handwerker
Du hast völlig Recht. Zunächst einmal müssen alle Fahrzeuge die zum gewerblichen Zweck unterwegs sind und über 3,5t zulässige Gesamtmasse haben ein EG-Kontrollgerät haben und benutzen.
Ausnahme sind z.B. die Handwerker. Diese dürfen im Nahbereich (definiert mit 50km Fahrtstrecke) ihre Materialien zur Baustelle fahren. Sie dürfen nur eigenes Material zur eigenen Baustelle fahren was sie auch selbst verarbeiten. Dann darf das Fahren auch nicht der überwiegende Teil deiner Arbeit sein. Wenn du also einen ganzen Tag lang Pflastersteine zu deiner Baustelle in den Nachbarort fährst brauchst du einen Fahrtenschreiber. Fährt du die morgens einmal hin dann keinen.
@ Autoimporteure
Wenn jemand mit seinem Auto und Hänger Autos von weit her holt ist er zweifelsfrei in der Pflicht, weil das Fahren den überwiegenden Teil der Arbeit ausmacht. Ein Auto zum Lackieren bringen weiss ich nicht, weil du die Arbeit ja nicht selbst ausführst. Ich würde jetzt sagen du müsstest dann auch einen Schreiber haben...
Wenn ich mir selber meinen Hänger schnappe und einem Kunden Ware vorbeibringe muss ich ganz sicher ein Kontrollgerät haben. Ich werde es also in Zukunft gewerblich nicht mehr machen.
Das ganze gilt ausdrücklich nur für gewerbliche Transporte. Privat kann man machen was man will, völlig egal...